Mir ist bekannt, dass mein Fallschirmsprungsystem, bestehend aus Gurtzeug, Hauptfallschirm, Reservefallschirm und evtl. Öffnungsautomat, für jede Baugruppe einen gültigen Prüfschein (Stück- oder Nachprüfschein) benötigt, und dass der Reservefallschirm mindestens alle 12 Monate von einem zugelassenen Fallschirmtechniker- Wart neu gepackt werden muss.
Ich erkläre hiermit, dass die von mir beim Sprungbetrieb des Breisgauverein für Fallschirmsport e.V. benutzten Fallschirmsprungsysteme die o.a. Prüfscheine haben und dass die Frist von 12 Monaten für die Packung der Reservefallschirme nicht überschritten wird.
Ich versichere weiterhin, dass ich im Besitz einer gültigen Lizenz für das Führen von Sprungfallschirmen bin, gem. §45 Abs. 4 LuftPersV ausreichend in Übung bin um eigenverantwortlich zu springen und eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. € mit Einschluss von Schäden am Absetzflugzeug abgeschlossen habe.
Ich bestätige hiermit, dass ich für alle durch meine Nutzung von Vereinseigentum verursachten Beschädigungen und/oder Verluste aufkommen werde. Dies gilt insbesondere bei Gebrauch von Fallschirmausrüstungen des Breisgauverein für Fallschirmsport e.V. durch meine Person. Im Falle eines Verlustes von Ausrüstungsgegenständen zum Beispiel bei einer Fehlfunktion und/oder Reserveöffnung werde ich die Kosten für die Wiederherstellung der vollen Funktionstüchtigkeit der Ausrüstung übernehmen.
Ich verzichte hiermit auf alle Ansprüche, die mir gegenüber der Lift’n Fly GmbH, Skybrücken, Black Forest SkyDrive e.V. dem Baden-Württembergischen Luftfahrtverband e.V., dem Deutschen Fallschirmsportverband e.V. und deren Organen und Erfüllungsgehilfen daraus entstehen könnten, dass ich anlässlich meiner Tätigkeit im Flug- und Bodendienst und speziell beim Fallschirmspringen sowie der dazu notwendigen Ausbildung Unfälle oder sonstige Nachteile erleide.
Diese Erklärung gilt, gleichviel aus welchem Rechtsgrund Ansprüche hergeleitet werden können. Soweit Dritte aus meinem Unfall Ansprüche herleiten, stelle ich den Verein von der Inanspruchnahme insoweit frei, als die Inanspruchnahme durch den/die Dritte(n) nicht mehr von der Versicherung des Vereines gedeckt ist.
Der Verzicht richtet sich nicht auf Ansprüche, die durch den Ausbildungsbetrieb versicherungsseitig abgedeckt sind.
Ich kenne Umfang und Höhe der Flugunfallversicherungen und weiß, dass ich mich auf eigene Kosten versichern kann, soweit eine Unfallversicherung nicht oder nicht in der Höhe besteht, die ich für notwendig halte.
Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtsungültig sein, so sollen diese so umgedeutet werden, dass der damit beabsichtigte Zweck erreicht wird. Die Rechtswirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Hiermit erkläre ich, dass sich meine Fallschirmausrüstung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Gurtzeug, Haupt- und Reservefallschirm und der vorhandene Sicherheits-Öffnungsautomat sind nach Herstellervorschriften gewartet und geprüft (deutsche Staatsangehörigkeit). bzw. verfügen über die jeweilige landesübliche Zulassung (keine deutsche Staatsangehörigkeit)